Gedankenspiel: Wie ein Upload-Filter funktionieren müsste

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"Upload-Filter" gilt als Trigger-Wort für die aktuelle Diskussion rund um den geforderten Artikel 13 der Urheberrechtsreform. Viele sind sich einig, dass ein Upload-Filter schwer umzusetzen wäre. Ich habe mal ein bisschen nachgedacht, wie eigentlich ein guter Upload-Filter-System aufgebaut sein könnte.

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Das System darf niemandem gehören und muss von jedem genutzt werden dürfen

In der aktuellen Diskussion wird u.a. befürchtet, dass große IT-Konzerne wie Google profitieren werden, weil kleinere Plattformen gar nicht die Ressourcen dafür haben, einen eigenen Upload-Filter zu entwickeln. Google hat auf YouTube mit Content ID bereits einen "funktionierenden" Filter und könnte diesen einfach für viel Geld an andere verkaufen. Google hätte damit noch mehr Macht als ohnehin schon, sie könnten nicht nur bestimmen, was bei ihren eigenen Plattformen hochgeladen wird, sondern auch auf allen anderen Webseiten im Internet. Das wäre Google wahrscheinlich nur recht, bestimmen sie doch im Grunde auch jetzt schon durch ihre Suchmaschine, was im Internet konsumiert wird und was nicht.

So ein rechtsgültiger Upload-Filter sollte also keiner einzelnen Firma gehören. Viel mehr sollte sie jedem gehören und auch von jedem kostenlos und frei genutzt werden dürfen.

Jedes urheberrechtlich geschützte Werk muss erfasst sein

Das ist erst mal unmöglich, da alles was irgendjemand mal erstellt hat urheberrechtlich geschützt ist. Aber gehen wir erst einmal davon aus, dass nur Werke erfasst werden sollen, bei dem der Urheber dies auch wünscht. Dieses Werk müsste also beim Upload-Filter-System eingereicht werden. Mit Informationen, wie dem Namen des Urhebers und eine Auskunft darüber, inwieweit das Werk von anderen genutzt werden darf (Lizenz). Das System müsste im nächsten Schritt prüfen ob sich nicht vielleicht schon jemand anderes sich als den Urheber des Werkes ausgegeben hat, denn das kann ja durchaus vorkommen. Ist das der Fall, wären erst mal beide in der Pflicht, zu beweisen, dass sie die rechtmäßigen Urheber sind. Das wäre dann ein richtiger Rechtsstreit. Das Upload-Filter-System müsste etwas leisten, was eigentlich die Aufgabe eines Gerichts wäre. Vielleicht wäre das ja auch eine Idee: dass das jeweils zuständige Gericht hier in das System involviert werden würde.

Der Upload-Filter

Der rechtmäßige Urheber/Eigentümer des Werkes wird also letztendlich in die Datenbank eingetragen. Will im nächsten Schritt also jemand beispielsweise ein Bild bei Twitter hochladen, kommt also der Filter zum Einsatz und prüft, ob das hochzuladende Bild in der Datenbank gespeichert ist. Wenn ja: darf der Twitter-User es nutzen? Hier muss dann also die Lizenz gecheckt werden und sicher gestellt werden, dass eventuelle Bedingungen erfüllt werden (beispielsweise bei Namensnennung, wird automatisch der Urheber genannt). Darf der User das Werk nicht nutzen, wird das Hochladen verweigert. Befindet sich das Werk noch gar nicht in der Datenbank, müsste es noch erfasst werden. Gehen wir davon aus, der hochzuladende User wäre der rechtmäßige Urheber. Sollte er gezwungen sein, dass sein Werk in die Datenbank aufgenommen wird? Wäre das nicht eigentlich ein Widerspruch zum eigentlich Urheberrecht, das Recht mit seinem Werk zu tun, was man möchte?